Was tun, wenn ...
Taufe
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen, melden Sie bitte im Pfarrbüro, und vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger.
Wir feiern gerne mit Ihnen im Rahmen eines ansprechend gestalteten Gottesdienstes ...
- entweder in einer eigenen Feier an einem der unten angegebenen Taufsonntage um 14:00 Uhr - ggf. gemeinsam mit anderen Familien
- oder nach Absprache an einem Sonntag im Rahmen des Gemeindegottesdienstes (Messfeier).
Wenn Sie Fragen zum Taufpaten*zur Taufpatin haben >
Unsere Tauftermine 2023
- 10. Dezember, 2. Advent
Unsere Tauftermine 2024
-
04. August
-
15. September
-
13. Oktober
-
10. November
-
15. Dezember
Hochzeit
Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, fragen Sie bitte im Pfarrbüro mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 6 Monaten an.
Wir trauen gerne in den Kirchen oder Kapellen im Pfarrgebiet. Hochzeiten an einem Ort außerhalb unserer Pfarreiengemeinschaft können von uns nicht durchgeführt werden.
Ein oder mehrere Gespräche gehen der Trauung voraus.
Kirchlich heiraten:
MEHR >
Ehevorbereitung
- Wir trauen uns - Seminare für Paare, die heiraten wollen
- Angebote der Ehe- und Familienseelsorge im Landkreis Bad Kissingen
Ehejubiläum
Gottesdienste für Silberne, Goldene, Diamantene oder ... Hochzeiten können Sie gerne über das Pfarrbüro mit den Seelsorgern verabreden. Wir feiern gern mit Ihnen im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes, z.B. am Samstagabend oder Sonntagvormittag, also im Rahmen eines regulären Sonntags- oder Werktagsgottesdienstes. Dafür bitten wegen der Größe unserer Pfarreiengemeinschaft um Verständnis!
Das ist ein Jubiläum wert!
Einmal im Jahr laden wir im Oktober alle "Jubelpaare" der Pfarreiengemeinschaft zu einem gemeinsamen Gottesdienst ein, an den sich ein Fest der Begegnung anschließt.
Wir freuen uns, dass in unserer Pfarreiengemeinschaft viele Ehepaare ein Jubiläum feiern. Diese Jubiläen der Silbernen, Goldenen, Diamantenen oder ... Hochzeit sind auch uns wichtig. Sie machen allen Ehepaaren Mut, dass es in Beziehungen neben Brüchen und Grenzen auch die Erfahrung eines langem gemeinsamen Lebens gibt, auf das die Eheleute dankbar zurückblicken.
Damit das Feiern eines Ehejubiläums mit einem kirchlichen Segen im Rahmen eines Gottesdienstes gelingt, bieten wir an, Ehejubiläen in einen der regulären Gottesdienste einer Gemeinde zu integrieren. (Es gibt also keine Sondergottesdienste für Ehejubiäen.) Außerdem laden wir einmal im Jahr alle Jubelpaare unserer Pfarreiengemeinschaft zu einem festlichen Gottesdienst und einer anschließenden Begegnung ein.
Ihr Pfarrer Thomas Eschenbacher
Krankensakramente / Haus- oder Krankenkommunion
Wenn der Weg in die Kirche und damit auch zum Empfang der Kommunion in der Mess- oder Wort-Gottes-Feier immer schwerer fällt, dann ist es Zeit, dass der Herr die Menschen zu Hause besucht. Die Haus- oder Krankenkommunion bietet Älteren und Kranken die Möglichkeit, gemeinsam mit einer Seelsorgerin, einem Seelsorger oder einer ehrenamtlichen Kommunion-Spenderin oder einer -Spender zu beten, zu singen und auf diese Weise am Gemeindeleben und am Empfang der Kommunion teilzunehmen.
Die Haus- oder Krankenkommunion feiern dazu beauftragte Kommunion-Spenderinnen und -Spender oder Ihre Seelsorgerinnen und Seelsorger gerne mit Ihnen zu Hause. Sie sind dazu i.d.R. am Monatsanfang unterwegs.
Pfarrbüro oder einem der Priester unserer Pfarreiengemeinschaft auf.
Für die Feier der Krankensalbung nehmen Sie bitte Kontakt mit demAuskunft
Pfarrbüro
Sterben, Tod und Trauer
Wir sind für Sie da - auch wenn Sie eine Verabschiedung bei Ihnen zu Hause wünschen, z.B. am Sterbebett.
Im Trauerfall ist in der Regel zwar das Bestattungsinstitut Ihr erster Kontakt, und dieses stellt auch die Verbindung zu uns her. Gern können Sie sich aber auch selbst im Pfarrbüro oder bei einer oder einem aus unserem Seelsorgepersonal melden.
Einen Termin für die Beisetzung bzw. Aussegnung stimmt das Bestattungsinstitut mit uns ab. Wir bemühen uns, Ihren Wünschen so weit wie möglich entgegenzukommen. In der Regel findet ein Requiem (Totenmesse) werktags um 14:30 Uhr statt (im Winterhalbjahr 14:00 Uhr), an das sich die Beisetzung anschließt. Andere Formen sind möglich; bitte sprechen Sie uns oder die Bestattungsinstitut an. An Samstagen und Sonntagen können wir keine Beisetzungen vornehmen.
Sterbe- und Trauerbegleitung
Wir weisen gern auf die Angebote der Malteser in der Sterbe- und Trauerbegleitung hin.
Messbestellung
Wenn Sie "eine Messe bestellen" wollen (intention in einer Messfeier), wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro Hammelburg bzw. an die zurständigen Personen in den Dörfern unserer Pfarreiengemeinschaft (Auskunft ebenfalls über das Pfarrbüro Hammelburg).
In "St. Johannes" Hammelburg haben Sie außerdem die Möglichkeit, Messen auf vorgedruckten Briefumschlägen zu bestellen, die Sie zusammen mit 10 Euro im Kuvert in den Briefkasten des Pfarrbüros geben. Die Umschläge liegen in der Stadtpfarrkirche aus.
"Den Himmel kann man nicht kaufen ..."
Die Praxis der "Messstipendien" stößt bei manchen auf Unverständnis oder gar Ablehnung: Ist es sinnvoll, "Messen zu bestellen", d.h. der Kirche Geld zu geben, damit ein Priester in einer Messfeier ein besonderes Anliegen der "Bestellerin" oder des "Bestellers" einbezieht, z.B. eines verstorbenen Menschen gedenkt? So liegt die Frage nahe, was denn eigentlich mit dem Brauch der Messstipendien gemeint ist. Dazu hat sich 1994 die Deutsche Bischofskonferenz "amtlich" geäußert.
Bescheinigung: Pate*Patin, Taufzeugnis ...
Wenn Sie eine kirchliche Bescheinigung brauchen und bei uns gemeldet sind, helfen wir Ihnen gern in unserem Pfarrbüro in Hammelburg weiter.
Pate*Patin werden
Pfarrbüro in Hammelburg.
Reguläre Vorausetzungen: Sie sind ...
- Mitglied der katholischen Kirche
- selbst getauft und gefirmt
- nicht Mutter oder Vater des Patenkindes
- am Tag der Taufe bzw. Firmung mindestens 16 Jahre alt
Es ist auch möglich, Tauf- bzw. Firmzeugin oder -zeuge zu werden, wenn Sie nicht alle diese Voraussetzungen erfüllen.
Über das Firmpaten-Amt gibt auch der Verantwortliche für die Vorbereitung auf dieses Sakrament Auskunft:
Pastoralreferent Markus Waite
Telefon 09732 2018 oder 7887627
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wenn Sie außerhalb unserer Pfarreiengemeinschaft Pate*Patin werden möchten und bei uns gemeldet sind, brauchen Sie ggf. eine kirchliche Paten-Bescheinigung. Wenden Sie sich in diesem Fall gern an unser Pfarrbüro in Hammelburg.
Seelsorge- oder Beichtgespräch
Wenn Sie mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger sprechen möchten,
nehmen Sie gern direkt Kontakt mit uns auf, oder wenden Sie sich an das Pfarrbüro.
Wenn Sie ein Beichtgespräch mit einem unserer Priester führen möchten,
- können Sie unsere regelmäßigen Zeiten in der Stadtpfarrkirche nutzen
(zzt. im Pfarrzentrum!)
samstags, 17:00 - 18:00 Uhr, - oder Sie wenden sich direkt an sie oder das Pfarrbüro.
Vor Weihnachten und vor Ostern feiern wir in mehreren Kirchen unserer Pfarreiengemeinschaft Bußgottesdienste.
Sowohl im Rahmen der Vorbereitung auf die Erstkommunion und als auch auf die Firmung
machen wir die Kinder bzw. Jugendlichen einfühlsam mit der Möglichkeit eines Seelsorge- oder Beichtgespächs vertraut.
Ehe gescheitert - und dann?
Ein möglicher Ausweg mit der Kirche: Eheannulierung und Eheauflösung
Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen. (Markus-Evangelium 10,9)
Das Kirchliche Gericht (Offizialat) des Bistums Würzburg informiert:
Wenn ein Paar heiratet, so sind damit zuallermeist der Wunsch und die Hoffnung verbunden, für immer zusammen zu bleiben, wenn möglich eine Familie zu gründen und Liebe und Vertrauen ein ganzes Leben lang miteinander zu teilen. Dieses ganz natürliche Empfinden entspricht auch dem Bild von Ehe, das die Kirche auf Grundlage der Heiligen Schrift entfaltet hat.
So versteht die katholische Kirche die Ehe gemäß dem Wort Jesu als eine von Gott gestiftete unauflösliche Gemeinschaft von Mann und Frau, als untrennbaren Bund des Lebens und der Liebe. Dieser ist hingeordnet auf das Wohl der Eheleute und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern.
Bei aller Hoffnung und allem Mühen erleben heute aber auch viele Paare schmerzlich, dass ihre Ehe scheitert; sie erleben Trennung und Scheidung. Den betroffenen Partnern und ihren Kindern weiß sich die Kirche zu besonderer Begleitung und Hilfe verpflichtet, die auf verschiedene Weise geschehen können. Eine von ihnen ist die Prüfung einer möglichen Ehenichtigkeit in einem kirchlichen Verfahren.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Ehe gescheitert ist?
Aufgrund ihres Eheverständnisses kennt die Kirche keine Ehescheidung. Daher steht eine nach kath. Auffassung gültig geschlossene Ehe, auch wenn sie nach bürgerlichem Recht geschieden wurde, einer erneuten kirchlichen Heirat im Wege.
Die Kirche kann jedoch, wenn eine Ehe zerbrochen ist, auf Antrag hin prüfen, ob von Anfang an etwas gefehlt hat, was aus kirchenrechtlicher Sicht für eine gültige Ehe unverzichtbar ist. Dies wäre z.B. der Fall, wenn schon zum Zeitpunkt der Heirat bei einem Partner der Ehewille eingeschränkt war, wenn die Entscheidung zur Heirat nicht in Freiheit getroffen werden konnte oder wenn ein Partner nicht die Fähigkeit besaß, die mit der Ehe verbundene Verantwortung für Partner und Kinder einzugehen.
Was ist ein Ehenichtigkeits-Verfahren?
In einem Ehenichtigkeits-Verfahren wird vor dem kirchlichen Gericht geprüft, ob eine Ehe nach kath. Verständnis bei der Heirat überhaupt gültig zustande gekommen ist. Es geht dabei nicht um Fragen der Schuld am Scheitern der Ehe. Auch wird nicht der/die Partner/in beklagt, sondern die kirchenrechtliche Gültigkeit der Ehe.
Welche anderen Eheverfahren gibt es in der Kirche?
Neben dem genannten gibt es in zwei Fällen die Möglichkeit eines Verfahrens zur Eheauflösung durch den Papst: wenn in einer gescheiterten Ehe wenigstens einer der Partner ungetauft und die Ehe somit nicht sakramental war oder wenn die Ehe geschlechtlich niemals vollzogen wurde.
Wie läuft ein kirchliches Eheverfahren ab?
Nach einem Informationsgespräch am kirchlichen Gericht kann einer der betroffenen Partner ein Eheverfahren beantragen, sofern sich dafür ein Grund abgezeichnet hat. Für den Beweis des geltend gemachten Ehenichtigkeits- oder -auflösungsgrundes sollten wenigstens zwei Zeugen benannt werden. Auch die frühere Ehepartnerin oder der frühere Ehepartner wird zu einer Befragung geladen. Verweigert sie oder er die Beteiligung, so kann das Verfahren aber auch ohne sie oder ihn geführt werden. Alle beteiligten Personen werden einzeln angehört. Es kommt zu keiner gemeinsamen Gerichtsverhandlung oder Gegenüberstellung.
Steht am Ende eines Verfahrens für die Richter fest, dass die behauptete Ehenichtigkeit sicher erwiesen ist, wird die Ehe durch Urteil für nichtig erklärt. Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils können die Betroffenen Berufung an die 2. Instanz einlegen. Im Falle der Verfahren zur Auflösung einer nichtsakramentalen oder geschlechtlich nicht vollzogenen Ehe werden die Akten am Ende zur Entscheidung nach Rom übersandt.
Welche Konsequenzen haben kirchliche Eheverfahren?
Wurde eine Ehe für nichtig erklärt, so gelten die Partnerin und die Partner vor der Kirche als ledig, und der Weg zu einer erneuten kirchlichen Heirat steht ihnen offen. Kinder aus einer für ungültig erklärten Ehe gelten vor der Kirche weiterhin als ehelich. Die Nichtigerklärung einer Ehe bedeutet nicht, dass die gemeinsam verbrachte Zeit oder ein Teil der Lebensgeschichte „ausgelöscht" würde. Diese Konsequenzen gelten entsprechend auch für den Fall einer Eheauflösung. Kirchliche Eheverfahren haben aber keinerlei zivilrechtliche Auswirkungen.
Was kostet das?
Für ein Ehenichtigkeits-Verfahren werden in der Regel Gebühren von 200 Euro erhoben. Für die Verfahren zur Auflösung einer nichtsakramentalen oder nicht vollzogenen Ehe werden allein die römischen Gebühren in Rechnung gestellt. Je nach Verfahren können evtl. weitere Kosten, z.B. für ein Gutachten, hinzukommen.
Die Gebühren gehen immer zu Lasten der klagenden bzw. antragstellenden Partei. Kirchliche Eheverfahren scheitern aber nicht an den Finanzen. Bei einer wirklichen Notlage kann auf Antrag Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Wie lange dauert das?
Die Dauer hängt vom Verfahren und den besonderen Umständen jedes einzelnen Falles ab – in der Regel zwischen einigen Monaten bis zu einem Jahr.
Bischöfliches Offizialat Würzburg
Telefon 0931 386-62500
E-Mail
Sie können mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Gerichts ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Internet-Seelsorge
Ein Angebot des Bistums Würzburg für Menschen, die Fragen zu ihrem Leben und Glauben haben und sich mit ihren Schwierigkeiten und Problemen an jemanden wenden möchten. Dabei ist technisch sichergestellt, dass Sie sich vertraulich über Ihre Fragen mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger austauschen können.
Die Ansprechpersonen sind hauptamtlich als Priester, Diakon, Pastoralreferent*in, Gemeindereferent*in oder ehrenamtlich tätig und haben eine Zusatzausbildung speziell für die Internet-Seelsorge.
Sexualisierte u.a. Gewalt / 'Missbrauch' in der Kirche
Falls Sie eine unabhängige Person oder Anlaufstelle brauchen ...
... Im Bereich des Bistums Würzburg
- Für Betroffene von sexualisierter Gewalt im katholischen Kontext des Bistums Würzburg >
- Für Personen, die von einem Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt - begangen durch Haupt- oder Ehrenamtliche des Bistums Würzburg - erfahren haben:
Kerstin Schüller, Telefon 0931 38610004, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
... und darüber hinaus
- "Informationen für Betroffene" - eine Zusammenstellung der Bischofskonferenz für alle deutschen Bistümer:
Ansprechpersonen, Verfahren zur "Anerkennung des Leids", "Ergänzendes Hilfesystem", Betroffenenbeiräte, Maßnahmen zur Prävention - Wege zur Hilfe bei "sexueller Gewalt": "Hilfeportal" bzw. per E-Mail, per Telefon, Hinweise auf persönliche Kontakte in der Nähe, Telefon
- Telefonnummern für Notlagen
Wieder.Neu.Eintritt
Im Gespräch – Mitglied werden
Gleichgültig, ob Sie sich ganz neu oder wieder für die katholische Kirche interessieren, und wenn Sie sich damit beschäftigen, ob Sie ihr beitreten wollen: Ein guter Schritt ist ein persönliches Gespräch über Ihre Anliegen und Fragen. Der Weg zu unserem Pfarrbüro oder – wenn Sie es lieber unabhängig von Ihrem Heimatort versuchen wollen – zu einer der kirchlichen Kontaktstellen lohnt sich! Hier finden Sie Menschen, die sich für Sie Zeit nehmen und Sie zuverlässig auf Ihrem Weg begleiten:
- Pfarrbüro
- Matthias-Ehrenfried-Haus Würzburg
- GesprächsLaden Schweinfurt
- Wenn Sie sich im Internet kundig machen wollen
Übrigens: Taufe, Konversion oder Wiedereintritt sind kostenfrei. Sofern Sie ein Einkommen haben, sind Sie als Mitglied der Kirche jedoch kirchensteuerpflichtig.
Wer sich taufen lassen will, trifft eine wichtige Entscheidung für sein/ihr Leben. Christ*in zu werden heißt auch, in die Glaubensgemeinschaft der Kirche eintreten. Der Weg zum Christ-Sein braucht Zeit. In Begegnungen, gemeinsamen Erfahrungen und Gesprächen mit Menschen, die mit Ihnen im Glauben unterwegs sind, können Sie entdecken, wie wir uns in der katholischen Kirche an Jesus Christus und seiner Botschaft orientieren; wie wir diese Orientierung gestalten und ausdrücken.
Übertritt aus einer anderen Kirche / kirchlichen Gemeinschaft (Konversion)
Wenn Sie aus einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft zur katholischen Kirche übertreten wollen, dann ist keine Taufe nötig: Sie ist in allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Die Aufnahme in die katholische Kirche wird daher im Sakrament der Firmung gefeiert. Wer von einer Kirche in eine andere übertreten will, muss aus der bisherigen austreten.
Wiedereintritt nach einem Kirchenaustritt
Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Es gibt vielfältige Gründe dafür, wieder in die katholische Kirche einzutreten, die das Leben in und mit der Kirche in einem neuen Licht erscheinen lassen oder Fragen nach dem Glauben (wieder) wach werden lassen, z.B.:
- Begegnungen mit glaubwürdigen Christ*innen
- die Geburt eines Kindes. Vielleicht möchten Sie ihm den Weg zu einem Leben in der Kirche öffnen
- der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis
- Schicksalsschläge
- die Suche nach dem Lebenssinn
Weil Ihre Taufe einmalig ist, werden Sie bei einem Wiedereintritt nicht noch einmal getauft.
Noch Fragen?
... Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Pfarrbüro in Hammelburg oder bei jemand von unserem Seelsorgepersonal.