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"Pfarrgemeinderat" war gestern
"Gemeindeteam" soll die Zukunft sein

Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte endet im März 2022. Im Bistum werden zzt. die Pfarreiengemeinschaften (PG) zu "Pastoralen Räumen" zusammengefasst, unsere PG mit 3 Nachbarinnen (Diebach, Elfershausen, Oberthulba).

Damit verändern sich auch die verantwortlichen Gremien, und das, was früher der "Pfarrgemeinderat" war, wird zum "Gemeindeteam".

NEU:
Pastoraler Raum
NEU:
Rat im Pastoralen Raum
 
Pfarreiengemeinschaft
z.B. "Sieben Sterne im Hammelburger Raum"
NEU:
Pfarrgemeinderat
BIsher: 
Gemeinsamer Ausschuss
Pfarrgemeinde, Kuratie oder Filiale
z.B. St. Johannes Hammelburg, St. Sebastian Gauaschach
NEU:
Gemeindeteam
Bisher:
Pfarrgemeinderat

Momentan bereiten wir uns in den meisten Pfarreien darauf vor.
Aber wir ändern nicht nur die Namen: Wir wollen auch "neu denken"!

Nicht überall wird es eine reguläre Wahl geben. Dennoch suchen wir Menschen, die bereit sind, (weiterhin) Verantwortung zu übernehmen: für das kirchliche Leben in ihrer Pfarrei und ggf. darüber hinaus.

Darum fragen wir auch SIE:

  • Haben Sie Interesse am Leben in Hammelburg und unseren Stadtteilen,
    in unseren Pfarrgemeinden,
    in der Kirche?
  • Was bringen Sie mit an Wünschen und Hoffnungen?
    Und sind Sie bereit, etwas davon zur Verfügung zu stellen?
  • Was meinen Sie:
    Welche Aufgaben sollen wir angehen?
    Und welche nicht oder nicht mehr?

Wir nutzen den Termin für die „Wahlen“ am 20. März 2022, um wegzukommen ...

... von der Festlegung auf vier Jahre "Amtszeit" für die, die sich nicht auf diesen Zeitraum festlegen können/wollen
... von zu hohen Erwartungen für die, die sich nicht festlegen lassen wollen auf bestimmte Aufgaben
... von zu vielen Aufgaben
für die Pfarrgemeinderäte
für die, die nicht "alles" machen wollen,
sondern das, was sie wirklich interessiert

Auf dieser neuen Grundlage wünschen wir uns das Engagement von Menschen, die sich einem der neuen Gemeindeteams anschließen.
Wenn das ‘was für Sie wäre, melden Sie sich gern bei einem Seelsorger oder einem Mitglied der amtierenden Pfarrgemeinderäte.
Denn ohne SIE wären unsere Pfarreien sehr viel "ärmer"!

Ihr Seelsorgeteam

 

Wir danken herzlich allen ...

... die sich als Pfarrgemeinderat oder -rätin eingesetzt haben,
manche darüber hinaus im Gemeinsamen Ausschuss unserer Pfarreiengemeinschaft!
Wir sind froh über die gute Zusammenarbeit
und wünschen uns auch für die Zukunft Ihren Rat und Ihre Unterstützung.

Danke allen, die sich als Kandidatin oder Kandidat für die Wahl
bzw. als Mitglied eines Gemeindeteams zur Verfügung stellen!

Das Seelsorgeteam im Namen aller Gemeindemitglieder

 

Gemeindeteam unter die Lupe genommen

Statt der bisherigen Pfarrgemeinderäte (PGR) in den einzelnen Gemeinden gibt es künftig "Gemeindeteams" (GT). Mit der "PGR-Wahl" im März werden sie zu einer neuen Mitwirkungsmöglichkeit im Netzwerk der Pfarreiengemeinschaft.
Doch was genau unterscheidet das GT vom PGR?

Bisher gab es bei uns (mehr oder weniger gewählte) Pfarrgemeinderäte in mehreren der einzelnen Gemeinden und den "Gemeinsamen Ausschuss" auf der Ebene Pfarreiengemeinschaft (PG). Letzterer setzte sich aus delegierten Vertreter*innen der PGR und dem Seelsorgeteam der PG zusammen. Künftig wird er ersetzt durch den "Gemeinsamer Pfarrgemeinderat" – ebenfalls besetzt durch Delegation aus den einzelnen Gemeinden bzw. GT. Die GT spielen eine starke Rolle; der Gemeinsame PGR als zentrales Gremium der PG begleitet diese und unterstützt sie in ihrer Eigenverantwortung, ist aber weiterhin verantwortlich für den Zusammenhalt der PG.

Innovativ an den Gemeindeteams: Sie haben einen großen Freiraum darin, wie sie arbeiten möchten und welche Arbeitsstruktur sie sich geben. Sie sind weitgehend selbstständig und tragen Eigenverantwortung für "ihre" Gemeinde. In der Satzung des Bistums Würzburg für dieses Gremium sind werden nur Grundlagen festgeschrieben - zum Einen um nicht zu überfordern, zum Andern um nicht zu sehr einzugrenzen. Daher nennt die Satzung für die Aufgaben des GT eher Beispiele und Vorschläge. Ein GT nimmt sie je nach Anzahl der freiwillig Engagierten, der örtlichen Gegebenheiten und v.a. der vorhandenen Ressourcen wahr: Was ist für die Kirche in dieser Gemeinde wichtig? Welche Themen, Anliegen und Projekte wollen wir angehen?

Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat der Pfarreiengemeinschaft gewährleistet die Zusammenarbeit und Vernetzung der ihrer Gemeinden. Wichtig: Er handelt nach dem "Subsidiaritätsprinzip", d.h.: Was die einzelnen Gemeinden betrift, was dort und im GT entschieden und an Aufgaben übernommen werden kann, wird dort eigenverantwortlich entschieden und getan. Der Gemeinsame PGR springt v.a. dann ein, wenn vor Ort etwas nicht mehr möglich ist und wenn es alle Gemeinden in der PG betrifft.

In der Satzung des Gemeinsamen PGR ist festgelegt, welche Strukturen er hat, welche Aufgaben und Kompetenzen auf welcher Ebene angesiedelt sind. Dennoch sollen sich die Gremien zu Beginn der neuen Amtszeit darüber verständigen, wie ihr Verhältnis zueinander ist. So gelingt die Zusammenarbeit zwischen den GT und dem Gemeinsamen PGR.

Markus Waite
Anregung: Florian Liebler, Geschäftsführer des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Würzburg, 25.11.2021

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